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Nutzungsbedingungen Longlife 3D-Parcours Ummerstadt

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Longlife 3D-Parcours Ummerstadt Nutzungsbedingungen

3D-Parcours und Bogensport-Trainingsplatz

Der Longlife 3D-Parcours und Trainingsplatz dient zu Erholungs- und Trainingszwecken für traditionelle Bogenschützen / Familien und ist in den Bereichen Sicherheit an die Satzung und Sportordnung des Deutschen Feldbogen Sportverbandes e.V. (DFBV) gebunden.

Der Parcoursverlauf ist durch Holzpfeile gekennzeichnet, die einen Rundweg mit 25 Stationen festlegen. Farbig gekennzeichnete Abschusspflöcke markieren eine festgelegte Schussrichtung, die aus Sicherheitsgründen eingehalten werden muss. Es darf unter allen Umständen nur auf die bereitgestellten Ziele unter Einhaltung der dafür vorgesehenen Richtung geschossen werden.

Bitte haltet euch an die markierten Wege, um unnötige Flurschäden zu vermeiden.

Rücksichtnahme und Sicherheit

Nutzen mehrere Gruppen den Parcours gleichzeitig, müssen sich diese gegebenenfalls untereinander verständigen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht sind hier jederzeit oberstes Gebot. Als Minimalabstand sind 2 Stationen zwischen zwei Gruppen einzuhalten.

Werden Pfeile neben oder hinter Zielen gesucht, sind diese zu sichern (ein Schütze bleibt am Abschusspflock, Bogen anlehnen o.ä.). So gesicherte Ziele dürfen nicht beschossen werden.

Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme ist gegenüber Spaziergängern und anderen Personen geboten, die sich im Umfeld des Parcoursgeländes aufhalten. Es ist zu berücksichtigen, dass „Nichtbogenschützen“ unter Umständen euer Tun nicht einschätzen können und sich belästigt oder gefährdet fühlen können. Aus diesem Grund bitten wir auch darum, keine Tarnkleidung zu tragen.

Müll, insbesondere Pfeilbruch, darf nicht im Wald liegen bleiben. Bitte nehmt euren Müll wieder mit nach Hause, da dies ein Mülltonnen freier Parcours ist. Vielen Dank!

Anmeldung

Bei Longlife 3d-Targets, Christoph Unger, Schelmsrangen 160, 98663 Ummerstadt (siehe Wegbeschreibung).

Jeder Schütze ist verpflichtet, vor Begehen des Parcours das Anmeldeformular auszufüllen. Die Gebühr mit den ausgefüllten und unterschriebenen Formular in einen Umschlag stecken und diesen dann in die Kasse (Safe) werfen. Die Daten finden zu keinem anderen Zweck Verwendung. Die Parcoursgebühr ist gemäß Preisliste vor dem Schießen zu entrichten.

Kinder und Jugendliche sind auf dem Anmeldeformular des volljährigen Begleiters einzutragen. Minderjährigen ist das Betreten des Parcours nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigten gestattet.

Da es sich bei dem Nutzungsentgeld um ein Tagesendgeld handelt, kann der Parcours beliebig oft am Tag durchlaufen werden.

Haftpflicht

Jeder Schütze muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt für seinen Schuss selbst.

Mit dem Betreten des Parcoursgeländes erkennt jeder Schütze die Nutzungsbedingungen an und verpflichtet sich diese einzuhalten.

Wir haben die freundliche Unterstützung von Anwohnern, Eigentümern, Jagdpächter etc, um einen reibungslosen Parcoursbetrieb zu gewährleisten. Bitte verhaltet euch auf dem Parcours so, dass auch in Zukunft ein harmonischer Umgang mit allen Beteiligten möglich ist.

Weisungen des Betreibers und deren mit der Pflege beauftragten Personen ist unmittelbar und uneingeschränkt folge zu leisten. Jeder Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen kann einen sofortigen Verweis vom Parcours zur Folge haben.

Festes Schuhwerk

Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Festes Schuhwerk ist auf dem Parcoursgelände erforderlich. Für Verletzungen und Schäden übernehmen der Veranstalter / Pächter sowie der Grundstücks-eigentümer keine Haftung.

Die Sicherheit und Unversehrtheit aller auf dem Parcours-gelände befindlicher Lebewesen hat oberste Priorität. Ein eingenockter Pfeil darf unter keinen Umständen auf Menschen oder Tiere gerichtet werden.

Vor dem Einnocken des Pfeils ist immer sicherzustellen, dass ein freies Schussfeld vorhanden ist. Es darf nie unkontrolliert in den Wald oder über Gelände geschossen werden, ohne dass das Schussfeld einzusehen ist. Ausgezogen wird der Bogen immer auf das Ziel.

Nutzungsdauer

Der Parcours darf täglich bei ausreichend Tageslicht genutzt werden. Bitte die Öffnungszeiten am Aushang beachten.

Bei besonderen Veranstaltungen, welche das Parcoursgelände betreffen (wie Waldarbeiten, Jagdveranstaltungen, Turniere etc.) kann der Parcours ganztägig geschlossen werden. Entsprechende Hinweise werden im Vorfeld auf der Homepage oder auf Facebook angekündigt.

Nutzungsbedingungen

Auf dem Parcours ist das Schießen von traditionellen Bögen, d.h. Selfbows, Recurve und Langbögen unter Verwendung von Feld- und 3D-Spitzen erlaubt.

Ausnahme: Compoundbögen und Armbrust sind verboten!

Das Schießen unter Alkohol – und Drogeneinfluss ist nicht erlaubt. Behördliche Anordnungen (wie Rauchverbot bei Trockenheit etc.) sind einzuhalten.

Mitgeführte Hunde sind an der Leine zu halten!

Parkplätze

Es darf ausschließlich auf den ausgeschilderten Parkplätzen geparkt werden.

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